MERQIVIO GPSR · EU-PRODUKTSICHERHEIT

GPSR Produktseiten-Anforderungen: was Artikel 19 im Online-Angebot verlangt

Die GPSR verlangt, dass bestimmte Produktsicherheitsinformationen im Fernabsatz klar und sichtbar im Angebot stehen. Für Webshops ist die Produktseite deshalb ein zentraler Prüfpunkt.

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Warum das wichtig ist

Artikel 19 nennt Herstellername/Handelsname oder Marke sowie Post- und elektronische Kontaktadresse. Ist der Hersteller nicht in der EU ansässig, werden zusätzlich Angaben zur verantwortlichen Person in der EU genannt.

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Was Merqivio prüft

Außerdem soll das Produkt identifizierbar sein, einschließlich Bild, Typ und weiterer Produktkennung. Erforderliche Warn- oder Sicherheitsinformationen nach GPSR oder anwendbarem EU-Harmonisierungsrecht gehören ebenfalls klar ins Angebot.

  • ✓ Herstellername/Handelsname/Marke
  • ✓ Post- und elektronische Adresse
  • ✓ EU Responsible Person falls anwendbar
  • ✓ Bild, Typ und Produktkennung
  • ✓ Anwendbare Warn-/Sicherheitsinformationen in verständlicher Sprache
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💰 Die Kosten des Nichtstuns

Eine allgemeine Footer-Adresse des Shops ist nicht automatisch gleichbedeutend mit produktspezifischen Hersteller- und Sicherheitsinformationen. Dadurch kann eine Seite vollständig wirken und trotzdem relevante Signale vermissen lassen.

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Häufige Fragen

Reicht ein Herstellername ohne Adresse?

Artikel 19 nennt zusätzlich Postanschrift und elektronische Adresse zur Kontaktaufnahme.

Müssen Sicherheitsinformationen immer auf jeder Seite stehen?

Relevant sind Warn-/Sicherheitsinformationen, die nach GPSR oder anwendbarem Harmonisierungsrecht erforderlich sind; das hängt vom Produkt ab.

Scannt Merqivio alle Produkte?

Der kostenlose externe Check analysiert eine repräsentative Auswahl von bis zu 10 öffentlich erreichbaren Produktseiten.

Offizielle Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Artikel 19 (EUR-Lex).
Merqivio prüft öffentlich sichtbare Signale und kann nicht jede produktspezifische Regel oder Herstellerangabe selbst verifizieren. Der Scan ist indikativ und keine Rechtsberatung.

GPSR Produktseiten-Anforderungen: was Artikel 19 im Online-Angebot verlangt

Die GPSR verlangt, dass bestimmte Produktsicherheitsinformationen im Fernabsatz klar und sichtbar im Angebot stehen. Für Webshops ist die Produktseite deshalb ein zentraler Prüfpunkt.

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Merqivio prüft ausschließlich Informationen und technische Signale, die über das öffentliche Internet erreichbar sind. Shopify, WooCommerce, PrestaShop, Magento, Shopware, OpenCart oder individuelle Lösung: Für unsere externen Scans ist kein Admin-Konto nötig.

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