GPSR EU Responsible Person: wichtiger Punkt bei Herstellern außerhalb der EU
Ein häufiges GPSR-Thema entsteht, wenn ein Webshop Produkte eines Herstellers anbietet, der nicht in der Europäischen Union ansässig ist. Artikel 19 verweist dann auf die verantwortliche Person in der EU.
Warum das wichtig ist
Für Online-Angebote nennt Artikel 19 bei einem Hersteller außerhalb der Union Name sowie Post- und elektronische Adresse der verantwortlichen Person im Sinne von Artikel 16 GPSR oder Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020.
Was Merqivio prüft
Ein automatischer Scanner kann den rechtlichen Herstellersitz nicht immer zuverlässig bestimmen. Merqivio behandelt ein fehlendes Responsible-Person-Signal deshalb als bedingten Prüfpunkt: zuerst Herstellerstandort verifizieren, dann Anwendbarkeit bestimmen.
- ✓ Rechtlichen Herstellersitz prüfen
- ✓ Bei Hersteller außerhalb EU: Responsible Person verifizieren
- ✓ Echte Name- und Kontaktdaten verwenden
- ✓ Information im Online-Produktangebot anzeigen
- ✓ Dokumentieren, warum der Punkt anwendbar ist oder nicht
💰 Die Kosten des Nichtstuns
Bei Import- oder Dropshipping-Sortimenten kann ein Lieferant viele Produkte betreffen. Ein fehlender Responsible-Person-Hinweis kann sich daher über einen großen Teil des Sortiments wiederholen.
Vom kostenlosen Check zum Maßnahmenplan
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Häufige Fragen
Ist ein Importeur automatisch Responsible Person?
Nicht immer. Der relevante Wirtschaftsakteur hängt von der konkreten Situation und Artikel 16 ab.
Brauche ich Responsible Person bei EU-Hersteller?
Artikel 19(b) nennt diesen Punkt speziell bei Herstellern, die nicht in der Union ansässig sind.
Kann Merqivio das sicher feststellen?
Nein. Sichtbare Signale ja, sämtliche rechtlichen Beziehungen der Lieferkette nein.
Offizielle Quelle: Verordnung (EU) 2023/988, Artikel 19 (EUR-Lex).
Merqivio prüft öffentlich sichtbare Signale und kann nicht jede produktspezifische Regel oder Herstellerangabe selbst verifizieren. Der Scan ist indikativ und keine Rechtsberatung.
GPSR EU Responsible Person: wichtiger Punkt bei Herstellern außerhalb der EU
Ein häufiges GPSR-Thema entsteht, wenn ein Webshop Produkte eines Herstellers anbietet, der nicht in der Europäischen Union ansässig ist. Artikel 19 verweist dann auf die verantwortliche Person in der EU.
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