Google Analytics und Einwilligung im Onlineshop
Die technische Konfiguration entscheidet, welche Tags und Identifikatoren aktiv werden.
Was du wissen solltest
Prüfe Ladeverhalten, Standard-Consentstatus und Blockierung vor Einwilligung, soweit erforderlich.
Teste im Browser ohne Auswahl, mit Ablehnen und mit Akzeptieren und dokumentiere aktive Tags.
Was Merqivio damit macht
Der Cookie & Datenschutz Scan ordnet solche Signale konkreten Seiten, Nachweisen und Prioritäten zu. Der Fix Plan ergänzt konkrete Maßnahmen.
Wann ist Einwilligung bei Analytics relevant?
Die rechtliche Bewertung hängt von Technik und Zweck ab. Nicht notwendiges Speichern oder Auslesen auf einem Endgerät fällt unter Artikel 5 Absatz 3 der ePrivacy-Richtlinie; bei Verarbeitung personenbezogener Daten ist zusätzlich eine gültige DSGVO-Rechtsgrundlage erforderlich. Eine Einwilligung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig sein.
Was muss vor einer Auswahl geschehen?
Nicht notwendige Analytics- und Marketing-Tags sollten technisch blockiert bleiben, bis die erforderliche Auswahl getroffen wurde. Ein Banner allein blockiert Tracking nicht.
Was muss ein guter Consent-Flow ermöglichen?
Besucher benötigen eine echte, verständliche Wahl. Beruht die Verarbeitung auf Einwilligung, muss diese nachweisbar sein; der Widerruf muss so einfach wie die Erteilung sein. Akzeptieren, Ablehnen, Kategorien und spätere Änderungen testen.
Wie testet man Google Analytics praktisch?
In einer sauberen Browser-Sitzung mindestens drei Zustände testen: vor einer Auswahl, nach Alles ablehnen und nach Akzeptieren. Netzwerkaufrufe, Cookies und Browser-Speicher prüfen und aktive Google-Tags dokumentieren. Consent Mode allein macht einen fehlerhaften Consent-Flow nicht automatisch konform.
Warum reicht eine Datenschutzerklärung allein nicht?
Die Erklärung muss zum technischen Verhalten passen. Starten Tags schon beim ersten Seitenaufruf, obwohl die Erklärung Analytics erst nach Einwilligung verspricht, stimmen Text und Implementierung nicht überein.
ePrivacy Directive · European Commission — GDPR
Allgemeine Informationen; keine Rechtsberatung.