Neuer EU-Gewährleistungshinweis für Onlineshops ab 27. September 2026
Online-Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, müssen den harmonisierten EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung ab 27. September 2026 prominent als allgemeine Erinnerung auf ihrer Website anzeigen.
Was ist Pflicht?
Der Hinweis informiert über gesetzliche Gewährleistungsrechte. Im E-Commerce ist die offizielle Farbversion zu verwenden.
Darf das Design geändert werden?
Die offiziellen Dateien der Europäischen Kommission verwenden; die Elemente des harmonisierten Hinweises nicht eigenmächtig verändern.
Und das GARAN-Label?
Das GARAN-Label ist nicht für jeden Shop Pflicht. Es betrifft eine freiwillige kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt.
Directive (EU) 2024/825 · European Commission
Allgemeine Informationen; keine Rechtsberatung.