← Zur WissensdatenbankEU GEWÄHRLEISTUNG · 2026

Neuer EU-Gewährleistungshinweis für Onlineshops ab 27. September 2026

Online-Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, müssen den harmonisierten EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung ab 27. September 2026 prominent als allgemeine Erinnerung auf ihrer Website anzeigen.

Was ist Pflicht?

Der Hinweis informiert über gesetzliche Gewährleistungsrechte. Im E-Commerce ist die offizielle Farbversion zu verwenden.

Darf das Design geändert werden?

Die offiziellen Dateien der Europäischen Kommission verwenden; die Elemente des harmonisierten Hinweises nicht eigenmächtig verändern.

Und das GARAN-Label?

Das GARAN-Label ist nicht für jeden Shop Pflicht. Es betrifft eine freiwillige kostenlose Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren für das gesamte Produkt.

Directive (EU) 2024/825 · European Commission
Allgemeine Informationen; keine Rechtsberatung.

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